Das Objekt ist uns bisher unbekannt und noch nicht in unserem System hinterlegt.
Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
Die Vermittlung kommt zum Kaufabschluss (Notartermin).
Sie sind mit dem/der Eigentümer/in nicht verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft.
Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.
Erstkontakt durch Tippgeber.
Es ist kein Makler involviert.
Als Tippgeber sind Sie nicht Miteigentümer der Immobilie.
WEITERE HINWEISE
Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als EUR 256 im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeberprovisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.